Der Vertrag von Versailles legt fest, dass das Deutsche Reich und seine Verbündeten die alleinige Verantwortung für den 1918 beendeten Ersten Weltkrieg tragen. Er verpflichtet das Deutsche Reich außerdem zur Abgabe all seiner Kolonien.
Der am 28. Juni 1919 unterzeichnete und am 10. Januar 1920 in Kraft tretende Friedensvertrag von Versailles legt neben der Alleinschuld des Deutschen Reichs und seiner Verbündeten am Ausbruch des Ersten Weltkrieges auch Reparationszahlungen und Gebietsabtretungen fest. Das Deutsche Reich muss all seine Kolonien, darunter Deutsch-Südwestafrika (heute Namibia), Deutsch-Ostafrika (heute Tansania, Burundi, Ruanda und ein Teil von Mozambique), Kamerun und Togo an die Siegermächte abgeben. Deutsch-Südwestafrika wird zum Mandatsgebiet des Völkerbundes erklärt und unter die Verwaltung der Südafrikanischen Union gestellt. Belgien bekommt die Mandate über Burundi und Ruanda und Großbritannien das Mandat über Tanganjika (Gebiet Tansanias ohne Sansibar) zugesprochen. Frankreich erhält die Mandate über Kamerun und Ost-Togo. Wie schon bei der Berlin Konferenz 1884 werden somit afrikanische Länder und ihre Bürger*innen einfach zwischen den europäischen Kolonialmächten aufgeteilt (siehe: Berlin-Konferenz, 1884).
Mit Ausnahme von Deutsch-Südwestafrika müssen in der Folge alle deutschen Siedler*innen die Kolonien verlassen. Zuvor hatte die Nationalversammlung im März 1919 bereits Protest gegen die drohende Abtretung der Kolonien erhoben: 414 gegen sieben Stimmen forderten die „Wiedereinsetzung Deutschlands in seine kolonialen Rechte“. Forderungen dieser Art halten sich noch bis in die 1940er Jahre hinein. Vor allem bleiben kolonialrassistische Bilder und Vorurteile, die immer wieder reproduziert werden, auch nach Beendigung des deutschen Kolonialismus in Politik, Medien und Bevölkerung erhalten. Dies zeigt etwa die rassistische Kampagne gegen die Kolonialsoldaten der Rheinbesetzung (siehe: Rassistischer Protest gegen Besatzung des Rheinlands, 1919) oder die Diskriminierung Schwarzer Menschen zur Zeit des Nationalsozialismus (siehe: Schwarzen Menschen im Nationalsozialismus, 1936-1945).
Doch auch in der Gegenwart sind immer noch viele koloniale Strukturen und Spuren in der Politik (etwa im Bereich der sogenannten „Entwicklungszusammenarbeit“), den Medien, der Sprache, in Filmen, Büchern oder im Stadtbild erhalten. Aktivistische Gruppen kämpfen kontinuierlich für die öffentliche Anerkennung und Sichtbarmachung der deutschen Kolonialvergangenheit in der Gegenwart (siehe: Dekoloniale Erinnerungspolitik, 2010; Kinderbuchdebatte, 2012). Bereits 1924 war eine anti-koloniale Bewegung entstanden, in der Schwarze Menschen zusammen gegen die andauernde koloniale Unterdrückung Europas zu kämpfen begannen (siehe: Liga gegen koloniale Unterdrückung, 1926).