Erkunde die Geschichte von Migration, Staatsbürgerschaft und Zugehörigkeit in Deutschland und den USA über die Jahrhunderte.
1790
Erste Staatsangehörigkeitsgesetze
Das erste Einbürgerungsgesetz (Naturalization Act) von 1790 führte die ersten Regeln für die Erlangung der Staatsbürgerschaft für anderswo geborene Bürger*innen der USA ein. Unter Ausschluss von Nicht-Weißen und Schuldknechten schuf das Gesetz eine Zwei-Jahres-Aufenthalts-Bedingung für „freie weiße Personen” von „gutem moralischen Charakter“. Die zweite Voraussetzung gilbis heute noch und wird immer neu definiert. Alle nicht-weißen Personen, wie Afro-Amerikaner*innen, Native Americans sowie asiatische Immigrant*innen, waren aus dem Gesetz von 1790 ausgeschlossen. Da sie keine Staatsbürgerschaft erhalten konnten, wurde Nicht-Weißen jeglicher grundlegender Rechtsschutz verwehrt, etwa das Wahlrecht, das Eigentumsrecht oder das Recht, vor Gericht als Zeuge auszusagen.
Afroamerikaner*innen blieb bis 1868 das Recht verwehrt, die Staatsbürgerschaft zu beantragen. Native Americans wurden durch einzelne Verträge, durch Eheschließungen und schließlich durch den Indian Citizenship Act von 1924 [siehe auch Native Americans Staatsbürgerschaft zugesprochen] zu Staatsbürger*innen. Asiatische Immigrierte blieben bis zum McCarran-Walter Act von 1952 [siehe auch: Kalter Krieg trieb Exlusion an und hebt rassistische Ausweisung auf] nicht zur Einbürgerung berechtigt.
Obwohl weiße Frauen durch das Einbürgerungsgesetz von 1790 die Staatsangehörigkeit erlangen konnten, wurde diese ausschließlich über den Vater vererbt. Von 1790 bis 1922 konnten Frauen ohne US-amerikanische Staatsbürgerschaft aufgrund einer Ausnahmeregelung des Gesetzes von 1790 namens „abgeleitete Staatsbürgerschaft“, durch die Eheschließung mit einem Staatsangehörigen eingebürgert werden. Sogar mit der Staatsbürgerschaft durften Frauen jedoch nicht wählen, bis 1920 der 19. Zusatzartikel zur Verfassung verabschiedet wurde. Minderjährige Kinder eingebürgerter Staatsangehöriger konnten auch automatisch die Staatsbürgerschaft erlangen. 1975 änderte der Kongress die Mindestaufenthaltsdauer hierfür von zwei auf fünf Jahre, was bis heute gilt.