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1990
Mord Amadeu Antonio Kiowa

Am 6. Dezember verstirbt der aus Angola stammende Vertragsarbeiter Amadeu Antonio Kiowa, nachdem er von einer Gruppe rechtsextremer Jugendlicher in Eberswalde ins Koma geprügelt worden war. Er ist das erste offiziell bekannte Todesopfer rassistischer Gewalt nach der Wiedervereinigung.

Amadeu Antonio Kiowa kommt 1987 als Vertragsarbeiter in die DDR. In der Nacht vom 24. auf den 25. November 1990 wird Amadeu Antonio sowie zwei weitere Männer* aus Mosambik von einer Gruppe rechtsextremer Jugendliche in Eberswalde angegriffen und so stark verprügelt, dass er ins Koma fällt. Zwei Wochen später verstirbt der 28-Jährige im Krankenhaus. Fünf der Täter werden 1992 wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu maximal vier Jahren verurteilt. Die geringe Haftdauer und die Fehleinschätzung der Justiz, dass es sich nicht um eine rassistisch motivierte Tat gehandelt habe, werden in der Öffentlichkeit vielfach kritisiert. Es kommt zum Vorwurf, dass Justiz und Polizei in rassistische Systeme verwickelt seien. Die ersten Todesopfer rassistischer Gewalt nach 1945 sind Ngoc Chau Nguyên und Anh Lân Dô, die 1980 bei einem rechtsextremistischen Anschlag auf ein Asylbewerber*innenheim in Hamburg ums Leben kommen. Seit 1990 bis 2014 sind nach Recherchen der Amadeu Antonio Stiftung insgesamt 184 Menschen durch die Folgen rechtsextremer oder rassistisch motivierter Gewalt verstorben. Die Bundesregierung erkennt die meisten der 184 dokumentierten Taten allerdings nicht als „rassistisch motiviert“ an. Das liegt zum einen daran, dass sie mit veralteten und stark eingeschränkten Erfassungskriterien arbeitet und zum anderen, dass sie die Perspektive der Angehörigen der Opfer nicht einbeziehen (siehe: NSU-Morde, 2011). Als rassistisch motivierte Taten gelten demnach nur rechtsextreme und neonazistische Taten, deren Täter*innen einen erkennbaren Bezug auf „Rasse“ und „Volkszugehörigkeit“ vornehmen, oder offenkundig der rechtsextremen Szene angehören. Dadurch wird verschleiert, dass Rassismus ein längst nicht auf die rechtsextreme Szene beschränktes gesellschaftsstrukturelles Phänomen mit einer Vielzahl von Feindbildern, Erscheinungs- und Legitimationsformen ist. Die Nicht-Anerkennung und Nicht-Thematisierung rassistischer Tathintergründe in Politik, Justiz und Medien der BRD wird daher oftmals als Element von institutionellem Rassismus kritisiert.
Seit 1990 bis 2014 sind insgesamt 184 Menschen durch die Folgen rechtsextremer oder rassistisch motivierter Gewalt verstorben. Die Bundesregierung erkennt die meisten allerdings nicht als „rassistisch motiviert“ an.
Germany
Sources
  1. http://www.amadeu-antonio.de
  2. https://www.mut-gegen-rechte-gewalt.de/news/chronik-der-gewalt/todesopfer-rechtsextremer-und-rassistischer-gewalt-seit-1990ch
  3. http://initiativeouryjalloh.wordpress.com/
  4. http://www.korientation.de/2014/08/25/die-ersten-offiziell-anerkannten-rassistischen-morde-seit-1945-gedenken-an-ngoc-chau-nguyen-und-anh-lan-do/
  5. isdonline.de/pressemitteilung-initiative-schwarze-menschen-in-deutschland-kritisiert-das-urteil-des-bgh-im-fall-von-oury-jalloh/
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