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Erkunde die Geschichte von Migration, Staatsbürgerschaft und Zugehörigkeit in Deutschland und den USA über die Jahrhunderte.

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1991
Grenzöffnung Osteuropa und UdSSR

Die Öffnung der Grenzen Osteuropas und der Zerfall der UdSSR bewegen viele Menschen dazu vor allem in die neuen Länder der BRD zu migrieren.

Viele Menschen aus osteuropäischen Staaten (Bulgarien, Albanien, Rumänien, Polen) sowie aus afrikanischen Ländern (Senegal, Ghana) versuchen Anfang der 1990er Jahre über die Ostgrenzen nach Deutschland einzureisen. Nach und nach verstärkt das Vereinigte Deutschland die eigene Asyl -und Grenzpolitik, so dass viele illegal einwandern müssen. Legale Aufnahmen erfolgen für sowjetische Jüd*innen noch zur Zeit der DDR auf Grund von vermehrten antisemitischen Pogromen in der UdSSR. Nach der Wiedervereinigung beschließen die Ministerpräsident*innen der Länder, jüdische Migrant*innen aus der Sowjetunion als sogenannte Kontingentflüchtlinge aufzunehmen. Als Kontingentflüchtlinge genießen sie Privilegien gegenüber anderen Migrant*innen in Bezug auf ihren Aufenthaltsstatus und die doppelte Staatsbürgerschaft. Innerhalb der nächsten zehn Jahre kommen über 200.000 Jüd*innen aus der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland. 2005 und 2006 werden die Aufnahmebedingungen allerdings eingeschränkt, u.a. wird die Vorlage einer Aufnahmebescheinigung von einer jüdischen Gemeinde in Deutschland und eine Erklärung, nicht dauerhaft Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, verlangt. Aufgenommen werden nach der Wiedervereinigung auch verstärkt Aussiedler*innen auf Grundlage des 1953 verabschiedeten Bundesvertriebenengesetzes (siehe Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz in der BRD, 1953). Zunächst kommen die Menschen vorwiegend aus Polen und Rumänien. Die Ära Gorbatschow, die Einführung der „Perestroika und Glasnost” sowie der Zerfall der UdSSR im Dezember 1991 führen jedoch dazu, dass von 1988-1999 1,9 Millionen (Spät-)aussiedler*innen aus der Sowjetunion bzw. den GUS-Staaten einwandern. Sie werden auf die alten und neuen Bundesländer verteilt und haben auf Grund ihres speziellen Status als sogenannte „Volkdeutsche“ ebenfalls eine privilegierte Position. So erhalten sie sozialstaatliche Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitsuche und beim Spracherwerb. Bald gelten jedoch auch für sie erste Regulierungen und Einschränkungen bei der Einreise. So tritt 1989 das Wohnortzuweisungsgesetz in Kraft, das bis 2009 Wirkung hat. Es sieht vor, dass eintreffende Aussiedler*innen, die nach 1993 als Spätaussiedler*innen gelten, bei der Einreise für eine bestimmte Zeit einen bestimmten Wohnort zugewiesen bekommen. Zweck dieser Regelung ist „eine gleichmäßige Verteilung im Bundesgebiet und damit eine sozialverträgliche Integration vor Ort“. Die Wohnortbindung ist auf drei Jahre begrenzt. Für einen Umzug müssen Spätaussiedler*innen nachweisen, dass sie an einem anderen Ort Wohnung und Arbeit haben. Zudem müssen seit 1993 Menschen, die als Spätaussiedler*innen nach Deutschland umsiedeln wollen ihre deutsche „Volkszugehörigkeit“ durch ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache nachweisen.
Nach der Wiedervereinigung beschließen die Ministerpräsident*innen der Länder, jüdische Migrant*innen aus der Sowjetunion als sogenannte Kontingentflüchtlinge aufzunehmen. Sie genießen sie Privilegien gegenüber anderen Migrant*innen in Bezug auf ihren Aufenthaltsstatus und die doppelte Staatsbürgerschaft.
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Sources
  1. http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/Themen/MigrationIntegration/Spaetaussiedler/Verlaengerung_des_Id_19719_de.html
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