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1985
Schengener Abkommen

Am 14. Juni 1985 wird im deutsch-französisch-luxemburgischen Dreiländereck bei Schengen ein Übereinkommen unterzeichnet, das den ersten Schritt zur Aufhebung der Personenkontrollen an den Grenzen der zukünftigen EU-Staaten einleitet.

Das Abkommen, das mittlerweile auch als Schengen I bezeichnet wird, wird von fünf von zehn EG-Staaten (Staaten der Europäischen Gemeinschaft) unterzeichnet. Dazu zählen die BRD, Frankreich, Belgien, Niederlande und Luxemburg. Der Ort Schengen in Luxemburg wurde dazu ausgewählt, da er gemeinsam mit dem westdeutschen Nachbarort Perl und dem französischen Apach einen Knotenpunkt in der Mitte Europas bildet. An diesem Dreiländereck bestehen bereits seit 1969 keine Grenzkontrollen mehr. Grundidee des Abkommens ist es den Binnenmarkt zu stärken und somit die Außengrenzen einzelner Staaten in Binnengrenzen umzuwandeln, die für die Angehörigen eine uneingeschränkte Reise- und Aufenthaltsfreiheit ohne Beantragung einer Genehmigung (Visa) mit sich bringen würde. Am 19. Juni 1990 unterzeichnen die fünf Länder das Schengener Durchführungsübereinkommen (Schengen II) und legen damit die Abläufe der Umsetzung des Abkommens fest. Am 7. Februar 1992 wird der Maastrichter Vertrag (siehe Vertrag von Maastricht, 1993) unterzeichnet, der die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft noch enger aneinander binden und eine gemeinsame Arbeit im Bereich der Sicherheit, Politik, Bildung und Justiz ermöglichen soll. Hier wird auch eine gemeinsame Zusammenarbeit hinsichtlich der Asyl-und Migrationspolitik beschlossen, die sich jedoch primär auf Kriminalitätsbekämpfung ausrichtet und somit eine klare Linie in dem Bereich vorgibt. Am 2. Oktober 1997 wird im Vertrag von Amsterdam festgelegt, dass das Schengener Abkommen Teil des EU-Rechts werden soll. Damit ist ein neu in die EU beigetretenes Mitglied automatisch Teil des Abkommens. Es gibt auch Staaten, die nicht Teil der EU sind, jedoch das Schengener Abkommen unterzeichnet haben, wie Island, Norwegen und die Schweiz. Während die Grenzen innerhalb der EU-Staaten aufgehoben werden, werden mit der Zeit die Kontrollen an den Außengrenzen Europas immer weiter verschärft. Menschen, die nicht den EU-Staaten angehören, müssen verstärkt die Gründe ihrer Einreise nachweisen (siehe Verschärfung des europäischen Grenzschutzes, 2014). Geflüchtete und Asylsuchende aus sogenannten Drittstaaten haben bald kaum mehr legale Möglichkeiten, die europäischen Grenzen zu übertreten. Oft ist daher die Rede von der „Festung Europa“ (Englisch: Fortress Europe). Innerhalb der EU-Staaten wird 1995 außerdem das Schengen Information System (SIS) eingerichtet. Es soll die illegalisierte Migration innerhalb der Schengen-Länder regulieren und mittels Datenbanken überwachen. Dabei arbeitet die Polizei verschiedener Länder zusammen und tauscht die Daten aus.
Während die Grenzen innerhalb der EU-Staaten aufgehoben werden, werden mit der Zeit die Kontrollen an den Außengrenzen Europas immer weiter verschärft. Menschen, die nicht den EU-Staaten angehören, müssen verstärkt die Gründe ihrer Einreise nachweisen
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Sources
  1. Alberto Achermann, Roland Bieber, Astrid Epiney, Ruth Wehner. Schengen und die Folgen. Der Abbau der Grenzkontrollen in Europa. Bern/München/Wien: Stämpfli/Beck/Manz.
  2. Stephan Breitenmoser, Sabine Gless, Otto Lagodny. Schengen in der Praxis. Erfahrungen und Ausblicke. Zürich, St. Gallen /Wien /Baden-Baden: Dike/Manz/Nomos.
  3. Nachkriegsjahre (Lemo). Date accessed: June 17, 2015.
Additional Resources
  1. Das Schengener Übereinkommen (Bundeszentrale für politische Bildung). Date accessed: June 17, 2015.
  2. No Border Network. Date accessed: June 17, 2015.
  3. No Racism. Überwachung im Schengenland. Date accessed: June 17, 2015.
  4. Ausstellung: Schengen-Grenzen. Date accessed: June 17, 2015.
  5. Independent information for refugees and migrants coming to Europe. Date accessed: June 17, 2015.
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