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1993
Vertrag von Maastricht

Auch als Vertrag über die Europäische Union bezeichnet gilt der Maastrichter Vertrag, welcher am 7. Februar 1992 unterzeichnet wurde, als vertragliche Grundsteinlegung der europäischen Union.

Ziel der damaligen EG-Mitglieder (Europäische Gemeinschaft) war es die inneren Strukturen so zu reformieren, so dass die Gemeinschaft im Hinblick auf ihre zukünftige Erweiterung die Handlungsfähigkeit gewährleisten und als Zentrum des europäischen Einigungsprozesses fungieren kann. Die Beschlüsse von Maastricht zeichnet sich durch eine dreisäulige Struktur aus, in der der Handlungsrahmen der Europäischen Union festgelegt wird: Säule I: Gemeinschaftliche Politik (Europäische Kommission, Europäische Parlament etc.); Säule II: Gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik; Säule III: Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und Justiz. Eine gemeinsame Zusammenarbeit hinsichtlich der Asyl- und Migrationspolitik stand ebenfalls auf der Agenda des Maastrichter Vertrages und wurde im Rahmen der Innen- und Justizpolitik verhandelt. Neben den Fragen zur Einwanderung befasst sich die EU ebenfalls mit Fragen zur Grenzsicherung, gegen Drogenhandel und Kriminalität, der Kooperation in Straf- und Zivilangelegenheiten, sowie des Zoll und der Polizei. So wurde – wie schon im Schengener Abkommen – die Asyl- und Einwanderungspolitik auf einer Ebene mit Kriminalitätsbekämpfung und Polizeikooperation verhandelt (siehe: Schengener Abkommen, 1985).
Eine gemeinsame Zusammenarbeit hinsichtlich der Asyl- und Migrationspolitik stand ebenfalls auf der Agenda des Maastrichter Vertrages.
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