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Erkunde die Geschichte von Migration, Staatsbürgerschaft und Zugehörigkeit in Deutschland und den USA über die Jahrhunderte.

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1949
Gründung der BRD

Am 23. Mai 1949 wird die Bundesrepublik Deutschland (BRD) durch Inkrafttreten des Grundgesetzes gegründet. Das Grundgesetz legt nicht nur fest, dass die BRD ein demokratischer Staat ist, der auf dem Verfassungsgrundsatz der Achtung der Menschenwürde basiert, sondern auch, wer in der jungen Republik als „deutsch“ gilt und wer nicht.

Nach Ende des Zweiten Weltkrieges ist Deutschland in vier Besatzungszonen aufgeteilt. Die westlichen Besatzungsmächte USA, Großbritannien und Frankreich beschließen 1948 ihre Zonen zusammenzulegen und dadurch die Gründung eines deutschen Weststaats zu ermöglichen. In ihrem Auftrag erarbeitet der Parlamentarische Rat bestehend aus Vertreter*innen der einzelnen Länder das deutsche Grundgesetz, das am 23. Mai 1949 in Kraft tritt. Damit ist die BRD, die in ihren Grenzen zur sowjetischen Besatzungszone zunächst als Provisorium gedacht ist, offiziell gegründet. Konrad Adenauer ist bis 1963 der erste Bundeskanzler der BRD. Durch das Grundgesetz wird die BRD als demokratischer, föderaler und parlamentarischer Staat definiert. Um zu verhindern, dass sich die Gräueltaten aus der Zeit des Nationalsozialismus wiederholen, gründet sich die Verfassung mit ihrem ersten Artikel auf die Unantastbarkeit der Würde des Menschen (GG Art. 1, Abs. 1). Als Folge der massenhaften Flucht aus Deutschland während des Nationalsozialismus legt Artikel 16 außerdem das Grundrecht auf Asyl fest. Dieses uneingeschränkte Recht wird in den 1990er Jahren allerdings durch eine Gesetzesänderung massiv eingeschränkt (siehe Asylkompromiss, 1993). Das Grundgesetz regelt außerdem, wer als „Deutscher im Sinne des Grundgesetzes“ gilt (GG Art. 116). Dies umfasst sowohl Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit als auch „Flüchtlinge und Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit“. Das Staatsangehörigkeitsrecht basiert somit weiterhin auf dem 1913 eingeführten Abstammungsrecht, wodurch Deutsche*r ist, wer von einem deutschen Elternteil abstammt (siehe Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz, 1913). Dies wird erst 55 Jahre später geändert (siehe Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, 1999-2000). Hintergrund des Artikels ist, dass bei vielen Geflohenen, Vertriebenen und Umgesiedelten Unklarheit bezüglich ihrer Staatsangehörigkeit besteht und sie durch ihre „Volkszugehörigkeit“ als Deutsche gelten. Dadurch haben etwa Aussiedler*innen gegenüber anderen Einwanderungsgruppen einen privilegierten (Rechts-)Status, sind aber ebenfalls Alltagsdiskriminierungen ausgesetzt. Das deutsche Einbürgerungssystem basiert außerdem auf einem patriarchalen Recht. Kinder mit einem nicht-deutschen Elternteil erwerben die Staatsbürger*innenschaft zunächst nur dann, wenn der Vater bereits die deutsche Staatsbürger*innenschaft besitzt und sich zum Kind bekennt. 1975 entfällt diese Klausel, sodass fortan die deutsche Staatsbürger*innenschaft eines Elternteils ausreichend ist. Das sogenannte Ausländerrecht ist in der BRD zunächst durch die nach 1945 weiter geltende „Ausländerpolizeiverordnung“ von 1938 geregelt, die 1965 durch ein erstes Ausländergesetz ersetzt wird (siehe Erstes „Ausländergesetzes“, 1965). Seit 2005 tritt an dessen Stelle das Aufenthaltsgesetz als 1. Artikel des neuen Zuwanderungsgesetzes (siehe Zuwanderungsgesetz, 2005).
Durch das Grundgesetz wird die BRD als demokratischer, föderaler und parlamentarischer Staat definiert. Um zu verhindern, dass sich die Gräueltaten aus der Zeit des Nationalsozialismus wiederholen, gründet sich die Verfassung mit ihrem ersten Artikel auf die Unantastbarkeit der Würde des Menschen.
Germany
Sources
  1. Mark Terkessidis. Migranten. Hamburg: Rotbuch 3000,, 2000.
  2. Friedrich Blahusch. Zuwanderungspolitik im Spannungsfeld ordnungspolitischer und ethnisch-nationalistischer Legitimationsmuster. Frankfurt am Main: Europäischer Verlag der Wissenschaften, 1994.
  3. Patrice G Poutrus. Asyl in Westdeutschland.. Potsdamer Bulletin für Zeithistorische Studien. Volume Nr. 45–46/2009 Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam e.V., 2009. Date accessed: August 7, 2015.
  4. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Bundeszentrale für politische Bildung. July 18, 2012. Date accessed: August 7, 2015.
  5. Dieter Thränhardt. “Bundesrepublik Deutschland – Geschichte und Perspektiven”. Online-Dossier der Bundeszentrale für politische Bildung. March 23, 2009. Date accessed: August 7, 2015.
Additional Resources
  1. Ferda Ataman. Aydkin Akin – Ausländerwahlrecht: Protest per Pedale. In: Der Tagesspiegel.. Der Tagesspiegel. 26/09/2009. Date accessed: August 7, 2015.
  2. “Video: Rede zur Feierstunde „65 Jahre Grundgesetz” von Dr. Navid Kermani”. Youtube. 23/05/2014. Date accessed: August 7, 2015.
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