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2005
Zuwanderungsgesetz

Am 1. Januar 2005 wird mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern“, kurz Zuwanderungsgesetz (ZuwG), wesentliche Teile des Ausländerrechts in Deutschland reformiert.

Nach Jahren der politischen Auseinandersetzung gelingt es der rot-grünen Regierung mit der Reform erstmalig anzuerkennen, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist. Eine wesentliche Neuerung ist das Aufenthaltsgesetz (Artikel 1 Zuwanderungsgesetz), welches das bisherige Ausländergesetz ersetzt. Konkret wird durch das Gesetz Hochqualifizierten die Zuwanderung erleichtert, also z.B. für Menschen, die in der Wissenschaft, im Ingenieurwesen oder IT-Bereich tätig sind, oder sich als Selbständige niederlassen wollen. Auch in einzelnen humanitären Fällen wird die die Einreise und eine Aufenthaltserlaubnis ermöglicht und Kindern von Migrant*innen gestattet, sich ihrer Familie anzuschließen. Gleichzeitig wird aber der Integrationsdruck erhöht und die Abschiebung von als kriminell eingestuften Ausländer*innen (das heißt Menschen ohne deutsche Staatsbürger*innenschaft) erleichtert. Anfangs noch als Paradigmenwechsel gefeiert, ist das Zuwanderungsgesetz den migrationspolitischen Anforderungen jedoch nicht gerecht geworden. Kritisiert wird seitens Interessensverbänden, NGOs und Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl, dass das Gesetz komplexe Themenbereiche wie Integration, Bleiberechtsregelung oder Einhaltung von Flüchtlingskonventionen nicht ausreichend berücksichtige. Das einstige Ziel Einwanderung zu ermöglichen, Integration zu fördern und Geflüchtete besser zu schützen sei damit nicht erreicht worden. Darüber hinaus bemängeln Kritiker*innen wie der FDP-Politiker Burkhard Hirsch, dass der Gesetzeslage immer noch ein veraltetes Verständnis von Staat und Volk zugrundeliegt und sich der Staat „nicht als politische Gemeinschaft, sondern als eine Art ethnische Blutsbrüderschaft versteht, in der Fremde ‚eigentlich‘ nichts zu suchen hätten.“
Nach Jahren der politischen Auseinandersetzung gelingt es der rot-grünen Regierung mit der Reform erstmalig anzuerkennen, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist.
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