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1935
Nürnberger „Rassengesetze“

Am 15. September 1935 werden die „Nürnberger Rassengesetze“ verabschiedet. Als Resultat der nationalsozialistischen „Rassen“-Ideologie sind sie eine Vorstufe der systematischen Ermordung, Verfolgung und Entrechtung von Millionen von Menschen.

Schon 1920 steht in dem Parteiprogramm der NSDAP, dass sie jüdische Mitbürger*innen aus dem öffentlichen Leben ausschließen wollen. Am 15. September 1935 setzen sie ihre rassistischen Ideen durch: Der Präsident des Reichstages Hermann Göring verkündet während des Reichspartages der NSDAP, dass die sogenannten Nürnberger „Rassengesetze“ in Kraft treten. Der Berliner Reichstag stimmt zu. Die Gesetze lassen sich grob in drei Einzelverordnungen einteilen. Das erste Gesetz ist das Reichsflaggengesetz, das die Hakenkreuzfahne zur nationalen Flagge und die Farben Schwarz-Weiß-Rot zu nationalen Farben erklärt. Das zweite Gesetz ist das Gesetz zum Schutz des „deutschen Blutes“ und der „deutschen Ehre“ (auch bekannt als das Blutschutzgesetz). Dieses verbietet die Beziehungen zwischen jüdischen und nicht-jüdischen Männern* und Frauen*. Darunter fallen sowohl die Eheschließung als auch bereits geschlossene Ehen und außerehelicher Geschlechtsverkehr. Das dritte Gesetz ist das Reichsbürgergesetz, das die in Deutschland lebenden Staatsangehörigen in zwei Kategorien teilt, in sogenannte Staatsbürger*innen und Reichsbürger*innen. Zu Staatsbürger*innen zählen alle die, die der rassistischen Logik der NSDAP nach „reines“, „deutsches oder artverwandtes“ und „arisches“ Blut haben. Zu den Reichsbürger*innen werden Menschen gezählt, die jüdisch oder jüdischer Herkunft sind, wobei hier zwischen „Volljuden“, „Halbjuden“ und „Vierteljuden“ unterschieden und sogar die Generation der Großeltern zur Ermittlung herangezogen wird. Jüdische oder als jüdisch markierte Menschen verlieren ab dem Inkrafttreten der Gesetze ihre politischen Rechte. Sie dürfen nicht mehr wählen und keine öffentlichen Ämter besetzen. Die Erlassung der Gesetze wandelt den von den Nationalsozialist*innen propagierten sozialdarwinistischen und eugenischen Rassismus (siehe: Sozialdarwinismus und Eugenik, 1890) in eine rechtliche Realität um. Damit wird eine staatlich geförderte gezielte Diskriminierung, Verfolgung und später auch die Vernichtung von zunächst Jüd*innen und im weiteren Verlauf auch von anderen Gruppen wie Sinti und Roma, Osteuropäer*innen, Zeugen Jehovas, Homosexuellen, Menschen mit Behinderungen, Kommunist*innen und Schwarzen Menschen eingeleitet.
Pädagogik und NS-Zeit - Reflexionen uber die NS-Zeit und über die NS-Pädagogik als Vorbereitung auf den Lehrberuf
Rassenbiologischer Unterricht behandelt Schädelvermessung
Szene aus dem Film „Kaiserhofstr. 12" (1980). Der Lehrer will die Herkunft Valentin Sengers durch Ausmessung seines Kopfes überprüfen.
Das zweite Gesetz ist das Gesetz zum Schutz des „deutschen Blutes“ und der „deutschen Ehre“. Dieses verbietet die Beziehungen zwischen jüdischen und nicht-jüdischen Männern* und Frauen*.
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