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Erkunde die Geschichte von Migration, Staatsbürgerschaft und Zugehörigkeit in Deutschland und den USA über die Jahrhunderte.

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1965
Erstes „Ausländergesetz“

Die Verabschiedung des Gesetzes ist eine Reaktion auf die verstärkte Einwanderung von Arbeitsmigrant*innen im Rahmen der zwischen 1961 und 1968 verabschiedeten Anwerbeabkommen der BRD (siehe Anwerbeabkommen der BRD, 1960-1968). Dadurch soll ihr Aufenthalt, sowie der ihrer Familienangehörigen gesetzlich geregelt werden. Die Regelungen beruhen in weiten Teilen auf der Ausländerpolizeiverordnung von 1938, die 1951 wieder in Kraft getreten war. Ihr liegt die Annahme zu Grunde, dass sich in der BRD aufhaltende Menschen mit nicht-deutscher Staatsbürger*innenschaft primär als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung anzusehen seien und daher einer rechtlichen Sonderbehandlung unterstehen müssten. Innerhalb der Bundesländer gelten verschiedene Einzelregelungen, da die Bundesländer das Aufenthaltsrecht durch Erlasse im jeweiligen Bundesland unterschiedlich regeln können. Das Gesetz sieht vier Arten von Aufenthaltsgenehmigungen vor: 1. Aufenthaltserlaubnis, 2. Aufenthaltsbewilligung, 3. Aufenthaltsbefugnis, 4. Aufenthaltsberechtigung. Die sogenannte Duldung ist lediglich eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung” von ausreisepflichtigen Ausländer*innen und somit kein eigentlicher Aufenthaltstitel. Geduldete Personen dürfen nicht arbeiten, können aber eine Beschäftigung für die Dauer der Duldung gestattet bekommen (Ermessensentscheidung). Seit der Einführung des Asylverfahrensgesetzes 1982 (siehe Asylverfahrensgesetz, 1982) dürfen geduldete Personen das Bundesland, dem sie zugeteilt sind, nicht mehr verlassen („Residenzpflicht”, §61 AufenthG). Mit der Ausreise der Person erlischt die Duldung ohne Berechtigung in die BRD zurückzukehren. Das Ausländergesetz tritt 2004 außer Kraft und wird zum 1. Januar 2005 durch das Aufenthaltsgesetz ersetzt (siehe Zuwanderungsgesetz, 2005).
Die sogenannte Duldung ist lediglich eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung” von ausreisepflichtigen Ausländer*innen und somit kein eigentlicher Aufenthaltstitel.
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Sources
  1. Björn Harmening. »Wir bleiben draußen« Schulpflicht und Schulrecht von Flüchtlingskindern in Deutschland. Duncker & Humblot.
  2. Philipp Asmus Riecken. Die Duldung als Verfassungsproblem.: Unrechtmäßiger, nicht sanktionierter Aufenthalt von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland. Duncker & Humblot, August 15, 2006.
  3. “40 Jahre Ausländergesetz”. Analyse & Kritik. Edition Nr. 499. Pages S.9.
  4. Ohne Pass bist du nichts : WDR.
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