Die Drei-Fünftel-Klausel: Sklav*innen werden als 3/5 einer Person gezählt
Die "Drei-Fünftel-Klausel" wurde auf dem Verfassungskonvent geboren, wobei in Sklaverei gehaltene Personen als drei Fünftel einer Person definiert wurden.
Dieses neue Gesetz war die Folge der Spannungen zwischen den sogenannten “Sklavenstaaten” des Südens und den "freien Staaten" des Nordens. Obwohl Afrikaner*innen, die in Sklaverei gehalten wurden, nach wie vor nicht als Bürger*innen galten und kein Wahlrecht hatten, wollten die Südstaaten, dass Sklav*innen als Personen betrachtet wurden, um die Vertretung des Südens im Repräsentantenhaus zu erhöhen. Die Nordstaaten hingegen wollten verhindern, dass der Süden politische Macht erlangt. Der Kompromiss demonstrierte die Stärke der Befürworter*innen der Sklaverei im Süden und hielt die Sklaverei aufrecht. Auch nach dem Verbot des Sklavenhandels im Jahr 1808 fuhren die Südstaaten fort, ihre politische Macht zu vergrößern, indem sie die Versklavten zwangen, Kinder zu bekommen.
George William Van Cleeve. A Slaveholders' Union: Slavery, Politics, and the Constitution in the Early American Republic. Chicago: University of Chicago Press.