Die Geschichte der Verfolgung und Diskriminierung von Sinti*zze und Rom*nja auf heutigem deutschen Staatsgebiet beginnt bereits im 15. Jahrhundert, doch wird sie ab der Gründung des Kaiserreichs erstmals flächendeckend systematisiert und koordiniert.
Seit Mitte des 19. Jahrhunderts migrieren rund 200.000 Rom*nja aus den Fürstentümern und Walachei, nachdem dort die Leibeigenschaft abgeschafft wurde. Das Deutsche Reich reagiert mit verschärften polizeilichen Erfassungsmaßnahmen, der Verweigerung der Ausgabe von Wandergewerbescheinen und mit Abschiebungen. Sinti*zze mit deutscher Staatsangehörigkeit sind zwar nicht von Abschiebungen bedroht, allerdings wird die Ausgabe von Wandergewerbescheinen durch Verordnungen und Gesetze an strenge polizeiliche Kontrollen und bestimmte Vorgaben geknüpft. Sie sollen weitestgehend sesshaft gemacht und assimiliert werden.
Dieser Widerspruch zwischen Sesshaftmachung und Vertreibungspolitik bleibt auch in den nächsten Jahren erhalten. Er zeigt sich unter anderem darin, dass Rom*nja und Sinti*zze einerseits untersagt wird, sich über einen bestimmten Zeitraum an einem Ort aufzuhalten, ihnen aber andererseits Nomadentum vorgeworfen wird. Ebenso widersprüchlich sind die Arbeitsregelungen. Einerseits werden Sinti*izze und Rom*nja vom Zunftgewerbe ausgeschlossen und ihnen wird der Erhalt von Gewerbescheinen untersagt, andererseits wird ihnen vorgeworfen, dass sie nicht arbeiten. Durch dieses Verbot bleiben Vielen als Erwerbsquellen das Musizieren, die Schaustellerei und die Wahrsagerei.
Mit der zunehmenden Verbreitung völkischer, rassistischer und sozialdarwinistischer Zugehörigkeitsvorstellungen (siehe Sozialdarwinismus und Eugenik, 1890) nimmt auch die Verfolgung und Kriminalisierung von Sinti*zze und Rom*nja zu. Ab 1899 werden in den einzelnen Ländern spezielle Nachrichtendienste eingerichtet, die für die flächendeckende systematische Erfassung von Sinti*izze und Rom*nja zuständig sind. Im Zuge dessen werden Ausweise ausgestellt, die sie jederzeit zu tragen und auf Aufforderung vorzuzeigen haben.
Die rassistische Gesetzgebung wird in der Weimarer Republik sogar noch verschärft (siehe Sinti*zze und Rom*nja in der Weimarer Republik, 1926-1929). Die im Kaiserreich beginnende Erfassung der personenbezogenen Daten und die damit einhergehende totale Überwachung über mehrere Jahrzehnte hinweg nutzen später die Nationalsozialist*innen für ihre systematische Verfolgung und Ermordung der Rom*nja und Sinti*zze in den Konzentrationslagern (siehe Rom*nja und Sinti*zze im Nationalsozialismus, 1936-1945).