Die Arbeitnehmerfreizügigkeit erlaubt es EU-Bürger*innen, in anderen EU-Ländern zu arbeiten. Bis Januar 2014 durften Rumän*innen und Bulgar*innen in Deutschland nur unter bestimmten Bedingungen arbeiten. Sie mussten entweder hochqualifiziert sein oder als Saisonarbeiter*innen arbeiten. Andere konnten nur arbeiten, wenn keine Deutschen oder Bürger*innen aus anderen EU-Ländern für die Stelle geeignet waren.
Viele wurden gezwungen, selbstständig zu arbeiten, was oft bedeutete, dass sie wie normale Angestellte behandelt wurden, aber keine Sozialversicherung oder Arbeitsrechte hatten. Arbeitgeber*innen konnten so Geld sparen. Viele Arbeiter*innen hatten schlechte Bedingungen und wurden verdächtigt, nur scheinbar selbstständig zu sein.
Seit Januar 2014 dürfen Rumän*innen und Bulgar*innen frei in Deutschland arbeiten. Dadurch gibt es mehr feste Jobs, und viele wechseln von der Selbstständigkeit in Anstellungen. Trotzdem arbeiten einige weiterhin scheinselbstständig, weil Arbeitgeber*innen Sozialabgaben sparen wollen.