Die Verfolgung und Diskriminierung von Sint*izze und Rom*nja in Deutschland begann schon im 15. Jahrhundert. Ab der Gründung des Kaiserreichs wurde diese Verfolgung jedoch systematisch organisiert.
Während der Weimarer Republik wurden sie stärker von der Polizei und Behörden verfolgt.
In Bayern und Hessen wurden Gesetze erlassen, die es erlaubten, deutsche Sinti*zze festzunehmen, in Arbeitshäuser zu bringen und ihre Kinder in Heime zu schicken. Ausländische und staatenlose Rom*nja konnten abgeschoben werden.
1927 ordnete Preußen an, dass alle Sinti*zze und Rom*nja ab 6 Jahren Fingerabdrücke abgeben mussten, auch wenn sie nichts Verbotenes getan hatten. Viele Betroffene wehrten sich, versteckten sich vor der Erfassung oder holten ihre Kinder heimlich aus den Heimen zurück.