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Germany
1926
-
1933
Rassistische Gesetzgebung gegen Sinti*zze und Rom*nja und Widerstand dagegen

Die Verfolgung und Diskriminierung von Sint*izze und Rom*nja in Deutschland begann schon im 15. Jahrhundert. Ab der Gründung des Kaiserreichs wurde diese Verfolgung jedoch systematisch organisiert.

Während der Weimarer Republik wurden sie stärker von der Polizei und Behörden verfolgt. In Bayern und Hessen wurden Gesetze erlassen, die es erlaubten, deutsche Sinti*zze festzunehmen, in Arbeitshäuser zu bringen und ihre Kinder in Heime zu schicken. Ausländische und staatenlose Rom*nja konnten abgeschoben werden. 1927 ordnete Preußen an, dass alle Sinti*zze und Rom*nja ab 6 Jahren Fingerabdrücke abgeben mussten, auch wenn sie nichts Verbotenes getan hatten. Viele Betroffene wehrten sich, versteckten sich vor der Erfassung oder holten ihre Kinder heimlich aus den Heimen zurück.
Romnja Power
Die Geschichte der Kriminalisierung von Sinti:zze und Rom:nja und der Widerstand dagegen.
"Die Polizei hat sich schuldig gemacht" - Romnja Power
Oft widersetzen sich die betroffenen Personen, indem sie sich über die systematischen Erfassungen hinwegsetzen oder sich, im Fall von Eltern, denen die Kinder weggenommen wurden, diese wieder heimlich zurückholen.
Sources
  1. Michael Zimmerman. Verfolgt, vertrieben, vernichtet. Die nationalsozialistische Vernichtungspolitik gegen Sinti und Roma. Essen: Klartext.
  2. Michael Schenk. Rassismus gegen Sinti und Roma. Zur Kontinuität der Zigeunerverfolgung innerhalb der deutschen Gesellschaft von der Weimarer Republik bis in die Gegenwart. Frankfurt am Main: Peter Lang.
  3. Markus End. «Wer nicht arbeitet, soll nicht essen» Geschichte, Gegenwart und Kritik des Antiziganismus.