Die Verfolgung und Diskriminierung von Sinti*zze und Rom*nja in Deutschland beginnt im 15. Jahrhundert, wird aber ab der Gründung des Kaiserreichs systematisch organisiert.
Die Staatsangehörigkeit entscheidet, wie sie von den Behörden behandelt werden. Ab dem 19. Jahrhundert kommen viele Rom*nja nach Deutschland, was zu strengen Kontrollen und Abschiebungen führt. Sinti*zze mit deutscher Staatsangehörigkeit sind zwar nicht von Abschiebungen betroffen, müssen aber strenge Auflagen erfüllen, um Gewerbescheine zu bekommen.
Es gibt einen Widerspruch: Einerseits dürfen sie sich nicht lange an einem Ort aufhalten, andererseits wird ihnen Nomadentum vorgeworfen. Auch bei der Arbeit gibt es Widersprüche: Sie dürfen nicht in Zünften arbeiten, aber man wirft ihnen vor, nicht zu arbeiten. Viele verdienen ihr Geld mit Musizieren, Schaustellerei oder Wahrsagerei.
Mit dem Aufkommen rassistischer Ideen wird die Verfolgung von Sinti*zze und Rom*nja stärker. Ab 1899 werden spezielle Dienste eingerichtet, um sie zu erfassen und sie müssen Ausweise tragen. In der Weimarer Republik werden die Gesetze noch strenger. Diese Überwachung wird später von den Nationalsozialisten genutzt, um Sinti*zze und Rom*nja in Konzentrationslagern zu verfolgen und zu ermorden.