Die Nationalsozialisten wollten Deutschland nach ihren rassistischen Ideen umgestalten und machten dafür neue Gesetze.
Eines dieser Gesetze, das „Reichsbürgergesetz“, nahm Jüd*innen, Sinti*zze und Rom*nja die deutsche Staatsbürgerschaft. So konnte der Staat sie systematisch diskriminieren, verfolgen und später ermorden. Ein anderes Gesetz, das „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“, verbot Ehen und sexuelle Beziehungen zwischen „Ariern“ und Menschen, die von den Nazis als „Nicht-Arier“ betrachtet wurden, wie Jüd*innen, Sinti*zze, Rom*nja und Schwarze. Bereits geschlossene Ehen wurden für ungültig erklärt. Die Nürnberger Gesetze wurden 1945 von den Alliierten aufgehoben.