Früher dachte die Regierung, Deutschland sei kein Einwanderungsland und Arbeitsmigrant*innen sollten zurückkehren. Doch das Kühn-Memorandum änderte diese Sichtweise. Es erkannte Deutschlands Verantwortung für die Migrant*innen an, da viele dauerhaft bleiben wollten.
Das Memorandum schlug vor:
- Bessere Bildung und Ausbildung,
- Unbeschränkte Arbeitserlaubnis für Jugendliche,
- Möglichkeit zur deutschen Staatsangehörigkeit,
- Kommunales Wahlrecht für langjährige Bewohner*innen.
Die Regierung setzte dies jedoch nicht um, weil sie keine großen Veränderungen wollte. Stattdessen wurde über die Integrationsfähigkeit der Migrant*innen diskutiert. Viele Vorschläge wurden erst Jahrzehnte später umgesetzt:
- Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (1999),
- Zuwanderungsgesetz (2005),
- Nationaler Integrationsplan (2006/2007).