Ab den späten 1980er Jahren kamen viele Menschen aus der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland. Zwei Gruppen wurden besonders unterstützt:
- Jüdische Menschen: Sie durften ohne Asylantrag nach Deutschland kommen, um sie vor Antisemitismus zu schützen. Sie erhielten eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Seit 2005 müssen sie jedoch Deutschkenntnisse nachweisen.
- (Spät-)Aussiedler*innen: Diese Menschen mit deutscher Abstammung durften seit 1953 nach Deutschland einreisen. Sie bekamen die deutsche Staatsbürgerschaft und Sozialleistungen. Ab 1993 wurden sie als „Spätaussiedler*innen“ bezeichnet.