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Germany
1989
Migration aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion

Ab den späten 1980er Jahren kamen viele Menschen aus der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland. Zwei Gruppen wurden besonders unterstützt:
  1. Jüdische Menschen: Sie durften ohne Asylantrag nach Deutschland kommen, um sie vor Antisemitismus zu schützen. Sie erhielten eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Seit 2005 müssen sie jedoch Deutschkenntnisse nachweisen.
  2. (Spät-)Aussiedler*innen: Diese Menschen mit deutscher Abstammung durften seit 1953 nach Deutschland einreisen. Sie bekamen die deutsche Staatsbürgerschaft und Sozialleistungen. Ab 1993 wurden sie als „Spätaussiedler*innen“ bezeichnet.
Nach der Wiedervereinigung beschließen die Ministerpräsident*innen der Länder, jüdische Migrant*innen aus der Sowjetunion als sogenannte Kontingentflüchtlinge aufzunehmen. Sie genießen die Privilegien gegenüber anderen Migrant*innen in Bezug auf ihren Aufenthaltsstatus und die doppelte Staatsbürgerschaft.
©Privatarchiv
Familie Gerstenberger kurz vor ihrer Ausreise als Aussiedler nach Deutschland, Nowokusnezk, 1988
Sources
  1. http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/Themen/MigrationIntegration/Spaetaussiedler/Verlaengerung_des_Id_19719_de.html