Die Regeln basierten auf einer Verordnung von 1938, die davon ausging, dass Menschen aus dem Ausland in Deutschland eine Gefahr für die Sicherheit seien und deshalb besondere Gesetze brauchten.
Die Bundesländer konnten das Aufenthaltsrecht unterschiedlich gestalten, es gab aber vier Arten von Aufenthaltsgenehmigungen:
- Aufenthaltserlaubnis
- Aufenthaltsbewilligung
- Aufenthaltsbefugnis
- Aufenthaltsberechtigung
Die sogenannte „Duldung“ war kein richtiger Aufenthaltstitel. Sie bedeutete nur, dass eine Abschiebung vorübergehend ausgesetzt wurde. Geduldete Personen durften nicht arbeiten, konnten aber manchmal eine Arbeitserlaubnis bekommen. Ab 1982 durften sie das Bundesland, in dem sie lebten, nicht mehr verlassen (das nennt man „Residenzpflicht“). Wenn sie ausreisten, erlosch die Duldung und sie durften nicht zurück nach Deutschland.
2004 wurde das Ausländergesetz abgeschafft und 2005 durch das Aufenthaltsgesetz ersetzt.