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Germany
1965
Erstes „Ausländergesetz“

Das Gesetz wurde eingeführt, weil zwischen 1961 und 1968 viele Arbeitsmigrant*innen nach Deutschland kamen. Es sollte ihren Aufenthalt und den ihrer Familien regeln.

Die Regeln basierten auf einer Verordnung von 1938, die davon ausging, dass Menschen aus dem Ausland in Deutschland eine Gefahr für die Sicherheit seien und deshalb besondere Gesetze brauchten. Die Bundesländer konnten das Aufenthaltsrecht unterschiedlich gestalten, es gab aber vier Arten von Aufenthaltsgenehmigungen:
  1. Aufenthaltserlaubnis
  2. Aufenthaltsbewilligung
  3. Aufenthaltsbefugnis
  4. Aufenthaltsberechtigung
Die sogenannte „Duldung“ war kein richtiger Aufenthaltstitel. Sie bedeutete nur, dass eine Abschiebung vorübergehend ausgesetzt wurde. Geduldete Personen durften nicht arbeiten, konnten aber manchmal eine Arbeitserlaubnis bekommen. Ab 1982 durften sie das Bundesland, in dem sie lebten, nicht mehr verlassen (das nennt man „Residenzpflicht“). Wenn sie ausreisten, erlosch die Duldung und sie durften nicht zurück nach Deutschland. 2004 wurde das Ausländergesetz abgeschafft und 2005 durch das Aufenthaltsgesetz ersetzt.
Die sogenannte Duldung ist lediglich eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung” von ausreisepflichtigen Ausländer*innen und somit kein eigentlicher Aufenthaltstitel.
Sources
  1. Björn Harmening. »Wir bleiben draußen« Schulpflicht und Schulrecht von Flüchtlingskindern in Deutschland. Duncker & Humblot.
  2. Philipp Asmus Riecken. Die Duldung als Verfassungsproblem.: Unrechtmäßiger, nicht sanktionierter Aufenthalt von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland. Duncker & Humblot, August 15, 2006.
  3. “40 Jahre Ausländergesetz”. Analyse & Kritik. Edition Nr. 499. Pages S.9.
  4. Ohne Pass bist du nichts : WDR.