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Germany
2003
Dublin II-Verordnung

Die Dublin-II-Verordnung regelt, welches Land in der EU für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Ziel ist es, dass Asylsuchende nur in einem Land einen Antrag stellen können und nicht mehrere Anträge in verschiedenen Ländern stellen.

Die Verordnung besagt, dass der Staat, in dem Asylsuchende zuerst einreisen, für die Prüfung der Anträge zuständig ist. Wenn jemand in einem anderen Land einen Antrag stellt, kann er in das zuständige Land zurückgeschickt werden. Die EU-Grenzschutzagentur Frontex unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Überwachung der Außengrenzen und koordiniert gemeinsame Operationen. Frontex hilft auch bei Rückführungsaktionen und analysiert Risiken an den Grenzen. Kritiker*innen bemängeln, dass die Dublin-II-Verordnung oft zu Abschiebungen in Länder führt, die nicht genug Schutz bieten. Die Verordnung basiert auf der Annahme, dass alle EU-Staaten ähnliche Standards für Asylsuchende haben, was in der Praxis oft nicht der Fall ist.
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Bundesweiter Aktionstag gegen Abschiebung & Dublin II am 30.03.2012
Im Jahr 2010 wurden 7648 Menschen aus Deutschland abgeschoben. Viele davon waren Asylsuchende, die ohne eine inhaltliche Prüfung ihres Asylantrags in andere europäische Staaten abgeschoben wurden. Und dies trotz der Tatsache, dass dort oftmals erschreckende Zustände herrschen. Die Konsequenz ist, dass viele Flüchtlinge jahrelang durch Europa irren, auf der Suche nach Schutz und einem menschenwürdigen Leben. Sie fliehen nicht nur vor den Zuständen in ihren Herkunftsstaaten, sondern auch vor menschenunwürdigen Haftbedingungen in Ungarn oder Hunger und Obdachlosigkeit in Italien.<br /> Gegen diese sog. „Dublin II-Überstellungen" fanden am Freitag, den 30.März 2012 Demonstrationen an den Flughäfen in Frankfurt, München, Berlin, Hamburg und Düsseldorf statt.