Nach dem Zweiten Weltkrieg leben etwa 4 Millionen Menschen mit deutscher Abstammung in osteuropäischen Staaten. Ab 1953 können sogenannte Aussiedler*innen aus Polen und Rumänien in die BRD reisen und die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen. Zwischen 1989 und 2006 migrieren rund 3 Millionen Menschen aus den GUS-Staaten (ehemalige Sowjetunion) in die BRD. Insgesamt kommen zwischen 1950 und 2007 etwa 4,5 Millionen Aussiedler*innen in die BRD.
Das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) sorgt für ihre Aufnahme, Verteilung und Integration. Es regelt, dass Aussiedler*innen und ihre Familien die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen und Sozialleistungen erhalten. Bis 1992 gelten sie als „Heimatvertriebene“ und „Volksdeutsche“, weil ihre Vorfahren im 18. Jahrhundert aus Deutschland in russische Gebiete auswanderten und dort bis zum Zweiten Weltkrieg lebten. Während und nach dem Krieg wurden sie vertrieben und verfolgt.