Close
Germany
1953
Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz

Nach dem Zweiten Weltkrieg leben etwa 4 Millionen Menschen mit deutscher Abstammung in osteuropäischen Staaten. Ab 1953 können sogenannte Aussiedler*innen aus Polen und Rumänien in die BRD reisen und die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen. Zwischen 1989 und 2006 migrieren rund 3 Millionen Menschen aus den GUS-Staaten (ehemalige Sowjetunion) in die BRD. Insgesamt kommen zwischen 1950 und 2007 etwa 4,5 Millionen Aussiedler*innen in die BRD. Das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) sorgt für ihre Aufnahme, Verteilung und Integration. Es regelt, dass Aussiedler*innen und ihre Familien die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen und Sozialleistungen erhalten. Bis 1992 gelten sie als „Heimatvertriebene“ und „Volksdeutsche“, weil ihre Vorfahren im 18. Jahrhundert aus Deutschland in russische Gebiete auswanderten und dort bis zum Zweiten Weltkrieg lebten. Während und nach dem Krieg wurden sie vertrieben und verfolgt.
Das Inkrafttreten des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes löst neben den Gastarbeiter*innen-abkommen die größte Zuwanderung der Nachkriegszeit aus.
Sources
  1. Klaudia Tietze. Einwanderung und die deutschen Parteien: Akzeptanz und Abwehr von Migranten im Widerstreit in der Programmatik von SPD, FDP, den Grünen und CDU/CSU. Berlin: LIT Verlag, 2008.
  2. Andrea Riecken. Migration und Gesundheitspolitik: Flüchtlinge und Vertriebene in Niedersachsen; 1945 – 1953. Göttingen: V und R Uni Press, 2006.
  3. Regina Römhild. Die Macht des Ethnischen. Grenzfall Russlanddeutsche. Frankfurt am Main: Peter Lang Verlag, 1998.
Additional Resources
  1. 60 Jahre Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz BVFG – 20 Jahre Aufnahme der Spätaussiedler – Eine Zwischenbilanz. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Date accessed: September 10, 2015.