Zwischen 1955 und 1973 schloss die BRD Arbeitsmigrationsabkommen mit Ländern wie Italien, Spanien, Griechenland, der Türkei, Marokko, Portugal, Tunesien und Jugoslawien. Auch aus Südkorea wurden Bergarbeiter und Krankenschwestern angeworben. 1973 stoppte die BRD die Arbeitsmigration. Obwohl das ursprünglich nicht geplant war, blieben viele Migrant*innen in der BRD, zahlten in die Sozialkassen und halfen, die Wirtschaft anzukurbeln. Sie gründeten Familien, holten Verwandte nach, bildeten eigene Gruppen und beeinflussten das gesellschaftliche Leben.
Die DDR schloss ähnliche Abkommen mit sozialistischen Ländern wie Polen, Ungarn, Algerien, Kuba und anderen. Die Arbeitsmigrant*innen wohnten in speziellen Heimen und arbeiteten oft hart. Nach 1989, als Deutschland wiedervereinigt wurde, kündigte die BRD die Verträge mit den sozialistischen Ländern. Viele der noch verbliebenen 90.000 Arbeitsmigrant*innen verloren ihre Jobs und mussten ausreisen.