Nach dem Ersten Weltkrieg wurden etwa 2 Millionen Kriegsgefangene und Zivilist*innen wegen hoher Arbeitslosigkeit in ihre Heimatländer zurückgeschickt. Die Arbeitsmigration blieb in der Weimarer Republik gering.
Der Staat regelte die Arbeitsmigration stärker. 1922 wurde das Arbeitsnachweisgesetz eingeführt, das viele Regeln vereinheitlichte. Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen wurden meist nur für die Landwirtschaft und für ein Jahr vergeben. Arbeitsmigrant*innen mussten nach Tarif bezahlt werden, was ihre Ausbeutung verringerte.
1927 wurde die „Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“ gegründet, die die Arbeitsverwaltung neu ordnete. Das „Inländerprimat“ wurde eingeführt, was bedeutet, dass einheimische Arbeiter*innen Vorrang vor ausländischen Arbeiter*innen hatten. Dies war eine Reaktion auf die wirtschaftliche Lage und hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland.
Migrant*innen durften nur in guten wirtschaftlichen Zeiten arbeiten und wurden oft in Niedriglohnjobs gedrängt, was ihre soziale und wirtschaftliche Lage verschlechterte. Das „Inländerprimat“ ist bis heute in Deutschland gesetzlich verankert, auch für EU-Bürger*innen.