Die DDR holte ausländische Arbeitskräfte, sogenannte Vertragsarbeiter*innen, ins Land, um den Mangel an einheimischen Arbeitskräften auszugleichen. Diese kamen vor allem aus sozialistischen Ländern wie Vietnam, Mosambik, Kuba und Ungarn.
Sie sollten in der DDR arbeiten und nach einigen Jahren in ihre Heimat zurückkehren. Die Aufenthaltsdauer war auf zwei bis sechs Jahre begrenzt, und es war nicht vorgesehen, dass sie dauerhaft bleiben oder Familien gründen konnten.
Die Vertragsarbeiter*innen lebten in eigenen Wohnheimen, getrennt von der einheimischen Bevölkerung. Sie erhielten oft schwere oder monotone Arbeiten und hatten wenig Rechte. Nach der Wiedervereinigung verloren viele ihre Arbeit und mussten die DDR verlassen. Einige blieben jedoch und gründeten ein neues Leben in Deutschland.