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Germany
2005
Zuwanderungsgesetz

Am 1. Januar 2005 tritt das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft. Damit wird das Ausländerrecht in Deutschland stark verändert. Zum ersten Mal erkennt die Regierung offiziell an: Deutschland ist ein Einwanderungsland.

Eine wichtige Neuerung ist das Aufenthaltsgesetz, das das frühere Ausländergesetz ersetzt. Es macht die Einreise für hochqualifizierte Fachkräfte leichter – zum Beispiel für Wissenschaftler*innen, Ingenieur*innen, IT-Fachkräfte oder Selbständige. Auch in einigen humanitären Fällen dürfen Menschen leichter einreisen, und Kinder von Migrant*innen können zu ihren Familien nachkommen. Gleichzeitig steigt der Druck zur Integration und Abschiebungen von als kriminell eingestuften Ausländer*innen werden erleichtert. Anfangs wird das Gesetz als großer Fortschritt gefeiert. Doch viele Organisationen und Expert*innen kritisieren, dass es wichtige Themen wie Integration, Bleiberecht oder den Schutz von Geflüchteten nicht ausreichend regelt. Dadurch wird das ursprüngliche Ziel – Einwanderung ermöglichen, Integration fördern und Geflüchtete besser schützen – nicht erreicht Kritiker wie der FDP-Politiker Burkhard Hirsch sagen außerdem, das Gesetz beruhe noch auf einem veralteten Bild vom Staat Es behandle Deutschland eher wie eine „ethnische Gemeinschaft“, in der Fremde kaum Platz hätten.
Nach Jahren der politischen Auseinandersetzung gelingt es der rot-grünen Regierung mit der Reform erstmalig anzuerkennen, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist.