2012 entschied das Landesgericht Köln: Die Beschneidung von Jungen gilt als Körperverletzung, auch wenn sie aus religiösen Gründen erfolgt. Auslöser war ein Fall mit Komplikationen nach einer Beschneidung.
Das Gericht sagte: Das Wohl des Kindes ist wichtiger als die religiösen Wünsche der Eltern. Jüdische und muslimische Gemeinschaften waren besorgt. Für sie ist die Beschneidung eine wichtige Tradition. Sie sahen ihre Religionsfreiheit in Gefahr.
Der Bundestag reagierte mit einem neuen Gesetz. Religiöse Beschneidungen blieben erlaubt, auch durch geschulte Personen aus den Religionsgemeinschaften.
Das Urteil führte zu einer großen Debatte. Dabei spielten auch Antisemitismus und Vorurteile gegen muslimische Menschen eine Rolle.