Bereits 1931 begannen die Nationalsozialisten, Sinti*zze und Rom*nja zu vermessen, um später ihre Vernichtung zu rechtfertigen. Ab 1933 wurden die Maßnahmen gegen sie strenger.
Die Verfolgung, die im Kaiserreich begann und während der Weimarer Republik schlimmer wurde, wurde nun von den Nationalsozialisten weitergeführt.
1933 begannen die ersten Deportationen in Konzentrationslager. Ab 1934 wurden Sinti*zze und Rom*nja zwangssterilisiert, und 1935 verloren sie ihre deutsche Staatsangehörigkeit. Die Nürnberger „Rassengesetze“ schränkten ihr Leben stark ein. Sie durften nur zu bestimmten Zeiten einkaufen und hatten keinen Zugang zu Kinos, Schulen oder Krankenhäusern.
Im Oktober 1938 wurde eine zentrale Stelle zur Verfolgung von Sinti*zze und Rom*nja eingerichtet. 1939 durften sie mit festen Wohnsitzen ihre Wohnungen nur mit Erlaubnis verlassen. Ab 1940 gab es viele Deportationen in Konzentrationslager. Am 16. Dezember 1942 befahl Himmler die endgültige Deportation aller Sinti*zze und Rom*nja nach Auschwitz.
Ab Februar 1943 begann die europaweite Deportation nach Auschwitz-Birkenau. Schätzungen zufolge wurden etwa 500.000 Sinti*zze und Rom*nja während des Holocaust ermordet. Die meisten wurden in Osteuropa und in Auschwitz getötet. Der Begriff „Porajmos“ wird für die Vernichtung der Sinti*zze und Rom*nja verwendet, ähnlich wie „Shoa“ für die Vernichtung der jüdischen Menschen.