Am 23. Mai 1949 wurde die Bundesrepublik Deutschland (BRD) gegründet, als das Grundgesetz in Kraft trat. Es legt fest, dass Deutschland ein demokratischer Staat ist, der die Menschenwürde schützt. Es bestimmt auch, wer als „deutsch“ gilt.
Nach dem Zweiten Weltkrieg war Deutschland in vier Zonen aufgeteilt. Die westlichen Alliierten (USA, Großbritannien, Frankreich) entschieden 1948, ihre Zonen zu vereinigen, um einen westdeutschen Staat zu gründen. Ein Parlamentarischer Rat erarbeitete das Grundgesetz, das am 23. Mai 1949 in Kraft trat. Die BRD sollte ursprünglich nur ein Provisorium sein, aber sie wurde offiziell gegründet. Konrad Adenauer wurde der erste Bundeskanzler.
Das Grundgesetz basiert auf der Achtung der Menschenwürde und legt das Recht auf Asyl fest, um Menschen vor Verfolgung zu schützen. Es regelt auch, wer als „Deutsch“ gilt, was vor allem Menschen mit deutscher Abstammung betrifft. Später, 1999, wurde das Staatsangehörigkeitsrecht geändert, um es weniger auf Abstammung zu stützen. Das Einbürgerungssystem basierte anfangs auf einem patriarchalen Recht, das 1975 geändert wurde, sodass nun auch die Staatsbürgerschaft der Mutter ausreichte.
Das Recht von Ausländer*innen in Deutschland wurde zunächst durch Gesetze von 1938 geregelt und 1965 durch ein neues Ausländergesetz ersetzt. Seit 2005 gilt das Aufenthaltsgesetz im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes.