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Germany
1991
Entlassung von Vertragsarbeiter*innen

Nach der Wiedervereinigung schließen viele Betriebe in der früheren DDR. Der Grund: Die Betriebe sollen so arbeiten wie im Westen. Dadurch verlieren viele Menschen ihre Arbeit – auch viele Arbeitsmigrant*innen aus anderen Ländern.

Am 13. Juni 1990 gibt es eine neue Regel. Sie erlaubt Betrieben, ausländische Arbeiter*innen aus „zwingenden Gründen“ zu entlassen. Diese Gründe sind nicht genau erklärt. Deshalb können die Arbeitgeber*innen selbst entscheiden, wen sie entlassen. Viele Vertragsarbeiter*innen verlieren so plötzlich ihre Arbeit. Sie haben oft kein Geld, keine Wohnung und keine sichere Zukunft. Die Regierung bietet manchen Menschen 3.000 D-Mark an. Das Geld bekommen sie nur, wenn sie Deutschland sofort verlassen und in ihr Herkunftsland zurückgehen. Einige Betriebe lassen ihre Arbeiter*innen bis zum Ende des Vertrags weiterarbeiten. Viele Betroffene kennen die Gesetze nicht gut und reisen deshalb aus. Die Menschen, die in Deutschland bleiben, haben es sehr schwer. Für eine Aufenthaltserlaubnis brauchen sie:
  • eine feste Arbeit
  • genug Wohnraum (12 Quadratmeter pro erwachsene Person)
  • keine Vorstrafen
Aber es gibt nur wenige Arbeitsplätze. Diese gehen oft zuerst an deutsche Bewerber*innen. Deshalb machen sich viele selbstständig, zum Beispiel mit:
  • Textilgeschäften
  • Blumengeschäften
  • Imbissbuden
Andere finden keine Arbeit und haben keinen sicheren Aufenthalt. Sie verkaufen zum Beispiel unverzollte Zigaretten. Dabei erleben sie oft Polizeigewalt.
Die Regierung verspricht denjenigen eine Entschädigungvon 3000 DM , die bereit sind das Land sofort zu verlassen.