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Germany
1993
Verschärfung des Asylrechts

Am 26. Mai 1993 wurde der sogenannte „Asylkompromiss“ beschlossen, obwohl viele Menschen dagegen protestierten. Dadurch wurde das Recht auf Asyl in Deutschland stark eingeschränkt.

Mit der neuen Drittstaatenregelung können nur noch Menschen Asyl beantragen, die direkt nach Deutschland kommen und nicht über andere sichere Länder reisen. Diese Regelung wurde später in der EU übernommen und führte dazu, dass viele Geflüchtete an den Grenzen Europas sterben. Außerdem gibt es das Konzept der „sicheren Herkunftsstaaten“, bei dem Länder als sicher eingestuft werden. Menschen aus diesen Ländern haben kaum eine Chance auf Asyl, obwohl dort oft Minderheiten wie Romn*nja oder queere Menschen verfolgt werden. Das Flughafenverfahren wurde ebenfalls eingeführt. Damit können Asylanträge direkt an Flughäfen oder Häfen entschieden werden. Heute bekommen weniger als ein Prozent der Asylsuchenden Schutz über das Grundgesetz. Stattdessen sind die Genfer Flüchtlingskonvention und das EU-Recht für den Schutz von Geflüchteten entscheidend.
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Demonstration Berlin-Kreuzberg, 1999