Im Juli 2006 wurde in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verabschiedet. Es schützt Menschen vor Diskriminierung aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität.
Das AGG ist ein wichtiger Schritt gegen Diskriminierung. Es erweitert bestehende Rechte und gilt sowohl am Arbeitsplatz als auch im Alltag. Deutschland hat das Gesetz umgesetzt, nachdem die EU solche Regelungen vorgeschrieben hatte.
Das Gesetz nennt sechs Gründe, bei denen Diskriminierung verboten ist. Einige Begriffe wie „Rasse“ werden kritisch gesehen, da sie Menschen in Kategorien einteilen. Das AGG bietet neue Möglichkeiten, sich gegen Ungleichbehandlung zu wehren. Allerdings müssen Betroffene selbst aktiv werden und ihre Rechte einfordern.