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Germany
2000
-
2005
Staatsangehörigkeitsreform und Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes

Im Jahr 2000 änderte die Bundesregierung das Gesetz zur Staatsbürgerschaft. Kinder, die in Deutschland geboren werden, bekommen automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn mindestens ein Elternteil eine feste Aufenthaltserlaubnis hat.

Diese Regelung galt jedoch nicht für Kinder, die vor 2000 geboren wurden, oder für Kinder in Familien ohne sicheren Aufenthalt. Eine geplante Regelung zur doppelten Staatsbürgerschaft scheiterte an einer rassistischen Kampagne. 2005 wurde das Zuwanderungsgesetz eingeführt. Es ersetzte das alte Ausländergesetz durch das Aufenthaltsgesetz. Für einige Gruppen wurde die Einwanderung erleichtert, aber das Gesetz betonte vor allem die Begrenzung der Einwanderung. EU-Bürger*innen erhielten mehr Freiheiten durch das EU-Freizügigkeitsgesetz.
©imago/Christian Ditsch
Demonstration gegen die rassistische Kampagne der CDU gegen die Einführung der doppelten Staatsangehörigkeit in Hessen, 1999