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Germany
2014
Neuregelungen Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht

Am 19. September 2014 beschließt der Bundesrat neue Regeln zum Asylrecht und zum Staatsangehörigkeitsrecht. Gleichzeitig werden Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien als „sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft. Menschen aus diesen Ländern können dadurch nur noch in Ausnahmefällen Asyl in Deutschland bekommen.

Änderung im Staatsangehörigkeitsrecht: Seit 2000 mussten manche in Deutschland geborene Kinder aus Nicht-EU-Familien sich später zwischen deutscher Staatsangehörigkeit und der Staatsangehörigkeit der Eltern entscheiden. Ab 2014 entfällt diese Pflicht, wenn die Jugendlichen z. B. acht Jahre in Deutschland gelebt, sechs Jahre die Schule besucht oder einen Abschluss oder eine Ausbildung gemacht haben. Änderung im Asylrecht: Asylbewerber*innen und Geduldete dürfen nun nach drei Monaten arbeiten (vorher nach neun). Bis 15 Monate gilt aber die Vorrangprüfung: Deutsche oder EU-Bürger*innen werden bei Bewerbungen bevorzugt. Außerdem dürfen sie sich ab dem vierten Monat frei in Deutschland bewegen, außer sie sind strafrechtlich aufgefallen. Gutscheine statt Geld (Sachleistungen) gibt es nur noch während der Zeit in der Erstaufnahmeeinrichtung. Sichere Herkunftsstaaten: Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien gelten jetzt als sicher. Deshalb können Menschen aus diesen Ländern fast kein Asyl mehr bekommen. Besonders betroffen sind Rom*nja, die in ihren Herkunftsstaaten oft stark diskriminiert werden. Weitere Verschärfungen des Asylrechts sind geplant.
Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien werden zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt, in denen keine Verfolgung mehr droht. Da die meisten Anträge auf Asyl aus diesen Staaten von Rom*nja gestellt wurden, die in den Ländern einer massiven rassistischen Verfolgung ausgesetzt sind, sind diese am Stärksten von der Neuregelung betroffen.